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Moped freiwillig zulassen
#1
Servus  Ciao

Ich habe mich schon seit einer Weile mit dem Thema "Freiwillig Zulassen" meiner Mopeds beschäftigt und diese Woche
war´s dann soweit.
Meine GTS fährt jetzt mit großem Kennzeichen.

Warum?
- Auf dauer billiger wegen Schadensfreiheitsklassen
- Kein jahrliches Kennzeichenholen


Aber von Anfang an...

Als erstes rief ich meinen Versicherungsvertreter an um mich zu erkundigen ob er so
eine Versicherung anbieten kann. Nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten musste er mir mitteilen das Sie sowas nicht kennen (machen, mögen, wollen...).

Also kurz Google bemüht und gelesen das bei der HUK (falls ich das ned schreiben darf bitte entfernen) schon einige ihre Mopeds versichert haben.
Ein ca. 15 minütigen Telefonat mit einer sehr freundlichen Mitarbeiterin war sehr zufriedenstellend.

Versicherungskosten im ersten Jahr bei SF0 ~60€ und ab dem dritten Jahr nur noch 18€!  Daumhoch
Bei einem Saisonkennzeichen wäre es noch billiger!

Die Nummer zum Zulassen erhielt ich auch gleich telefonisch.

Daraufhin hab ich gleich bei der Zulassungsstelle angerufen und mein Anliegen vorgetragen.
Nach einem kurzen Gespräch mit einer Sachbearbeiterin (die keine Ahnung hatte...) wurde ich zum Leiter der Zulassungsstelle
weiterverbunden.
Der wusste interressanterweiße sofort was ich vorhatte und versicherte mir das das kein Problem sei.  Daumhoch
Alles was ich mitnehmen muss wären die Betriebserlaubniss und mein Ausweis.

Gesagt getan, ab auf´s Amt und ohne Probleme die Zulassung bekommen. 
Wichtig ist nur, das in den Papieren eingetragen wird das KEIN TÜV notwendig ist!


Jetzt freu ich mich schon irgendwie, das erste mal aufgehalten zu werden.  Polizei Hyenas


Die Alte Betriebserlaubnis bekam ich zurück, im innern wurde lediglich vermerkt das ein neuer ausgestellt wurde.

Anbei gleich noch ein paar Beweisbildchen, falls jemand Probleme mit der Zulassung hat.










Angehängte Dateien
.jpg   180817Zulassungsbescheinugung51740.JPG (Größe: 447,42 KB / Downloads: 1.492)
.jpg   180817Brief51740.JPG (Größe: 312,02 KB / Downloads: 1.422)
.jpg   180817Rechnung Zulassungsstelle.JPG (Größe: 124,24 KB / Downloads: 1.386)
.jpg   180817AlterScheininnen.JPG (Größe: 242 KB / Downloads: 1.435)
.jpg   18081751740mitKennzeichenhinten.JPG (Größe: 677,07 KB / Downloads: 1.442)
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Wenn DAS die Lösung ist, will ich mein Problem zurück........ Biggrin
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#2
Danke für den Tip.

Außerdem gut finde ich noch das man das hässliche grün und blau der kleinen Täfelchen nicht hat.
Und wenn man doch mal versehentlich 70 fährt, fällts nicht gleich so auf  Biggrin2

Grüßle,
Kai
"I am not rich, so I cannot afford to buy cheap"
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#3
Servus

mein Kleiner hat gestern auch seine GTS freiwillig zugelassen - ging ganz problemlos
Nun habe ich leider einen originalen Nummernschildhalter weniger  Lachend Lachend Lachend

Grüsse

Rupert
GS50   510-224 - 1962
GTS50 517-40L5 - 1975
GTS50 529-023 - 1978
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#4
Servus.
Viellen Dank für Deinen ausführlichen Bericht.
Für manche sicher interessant und nachahmenswert. Sofern man noch nicht zu alt ist.
Ich zahle bei der HUK jährl. 33 € für ein normales Vers.kennz.
Davon ausgehend dass bei Deinen 69.50 e für die  Gebühren noch 17,50 e für das Kennzeichen anfallen., und
den genannten Vers.tarifen , komme ich auf ca.11 Jahre Wartezeit bis sich das ganze rein finanziell
amortisiert hat.
Also die "Gewinnzone" beginnt.
Ich glaube für meinen Teil, ich lasse es wie es ist. Gilt natuerlich nur fuer mich.

Gruss und Danke
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#5
Servus.
Viellen Dank für Deinen ausführlichen Bericht.
Für manche sicher interessant und nachahmenswert. Sofern man noch nicht zu alt ist.
Ich zahle bei der HUK jährl. 33 € für ein normales Vers.kennz.
Davon ausgehend dass bei Deinen 69.50 e für die  Gebühren noch 17,50 e für das Kennzeichen anfallen., und
den genannten Vers.tarifen , komme ich auf ca.11 Jahre Wartezeit bis sich das ganze rein finanziell
amortisiert hat.
Also die "Gewinnzone" beginnt.
Ich glaube für meinen Teil, ich lasse es wie es ist. Gilt natuerlich nur fuer mich.

Gruss und Danke
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#6
@ Kai, Vom Wunschkennzeichen mal ganz abgesehen  Cool

Ja, mein Plan beinhaltet auch das eins meiner Kinder die Schadensfreien Jahre
dann übernehmen kann (Falls das dann noch geht...) und billiger in´s mobile
Leben einsteigen kann.


Das mit den 33€ ist mir auch neu, hab bisher immer 48 Euros im Jahr gelöhnt.
Und da rentiert sich´s schon nach einiger Zeit. Hab ja auch ned vor die Mopeds zu verkaufen.
Die CS50 wird auch bald auf großes Kennzeichen angemeldet.

Jalls jemand auf ein Saisonkennzeichen (3/10) spekuliert, da wäre der Einstiegstarif bei SF0 übriges knapp 40€ und nach 3 Jahren wären´s knapp 10€.
Aber ich fahr lieber wenn´s Wetter passt  Wink3

Gruß
Simon
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#7
Kann man das mit dem Wechselkennzeichen kombinieren?

Das wäre doch für jeden der mehrere Fahrzeuge hat interessant.


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.jpg   wechselkennzeichenjpg.jpg (Größe: 27,23 KB / Downloads: 1.334)
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#8
Das weiß ich leider nicht.

Was sicher nicht geht ist das H-Kennzeichen, da sind alle 2 Jahre Tüv vorgeschrieben.

Gruß
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#9
hallo an alle!
da habt ihr alle mal wieder einen superspassthreat gemacht.! Yahoo
jeder von euch hat so ein unsinns wischi waschi händi mir vertrag
oder mit so ner mini flatschrate aufladekinderkramfunktion. Dash1
aber für 3 oder 4 moppels keine knete für 33e im jahr per stück!  Frage
weiter so, wegen ein paar euro! Wink3
grüsse Ciao
markus

Nur, wenn man das Mögliche kennt,
kann man sich aufs Unmögliche vorbereiten !
Früher reichte was man selbst geschafft hat,
heute zählt nur noch das, was man irgendwo googeln kann,
oder aus tuben filmchen kommt.......
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#10
(18.08.2017, 21:55)Flaschbier link schrieb: Was sicher nicht geht ist das H-Kennzeichen, da sind alle 2 Jahre Tüv vorgeschrieben.

Warum nicht ? Das H-Kennzeichen ist lediglich eine "Abgaseinstufung", wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt, sollte es auch bei einem Mokick kein Problem sein. Und steuerfrei bleibt´s auch ...
DB 200, Bella 200, GS 75, KS 50 Sport-516, KS 100 5G, R50, RS50, C50Sport, GTS50, KS50WCTT, KS 80 und so weiter

Man kann nicht alles sammeln, aber man kann es wenigstens versuchen ...
Meine Seite: http://www.moped-museum.de/
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#11
@ Markus, mag ja sein das das Pfennigfuchserei ist  Wink3, aber geht´s ja auch wie gesagt darum, das einer meiner Jungs wenn nötig dann die Schadensfreiheitsjahre übernehmen kann.

@ Frank, mir wurde das so erklärt das für alle Oldtimer mit H-Kennzeichen eine HU-Pflicht besteht, die auch nicht umgangen werden kann. Aber ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.

Gruß
Simon
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#12
(19.08.2017, 09:21)Flaschbier link schrieb: @ Frank, mir wurde das so erklärt das für alle Oldtimer mit H-Kennzeichen eine HU-Pflicht besteht, die auch nicht umgangen werden kann. Aber ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.

Das ist ganz einfach, die HU Pflicht besteht nur für KFZ, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen *müssen, nicht für die, die es dürfen ... (StVZO § 29 Abs. (1) )
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Man kann nicht alles sammeln, aber man kann es wenigstens versuchen ...
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#13
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/forum...htkraftrad

Hallo, da bin ich auf ein Forum gestoßen wo das Thema auch ziemlich kontrovers diskutiert wird.

Ich denk halt, auch wenn es theoretisch möglich ist, H-Kennz. auf Mokick,Leichtkraftrad zu machen
ist es praktisch doch ne Luftnummer, ein "Schmarrn" sozusagen.
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#14
Hallo zusammen,
ich finde die Freiwillige Zulassung gut, und habe es auch gemacht.
Wer es nicht möchte, kann es ja bleiben lassen. Ich erspare mir aber jedes Jahr
das lästige Umschrauben auf ein neues Versicherungskennzeichen.
Bei mir war die Zulassung auf dem Amt nicht so einfach, und Bedarf von meiner Seite
einige Paragraphenreiterei. War der erste im Kreis.
"Haben ist besser als brauchen"

Fahrzeuge: Zündapp GTS 50 5-Speed 529-028 Bj 1980
                   Simson SR 50/1 CE Bj 1992
                   Simson S53M Bj 1996
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#15
Servus

ein H-Kennzeichen auf einem Mokick macht keinen Sinn

Mit der freiwilligen Zulassung kannst zum Einen den Schadensfreiheitsrabatt bekommen - zum anderen wird die Versicherung jedes Jahr günstiger

Grüsse

Rupert
GS50   510-224 - 1962
GTS50 517-40L5 - 1975
GTS50 529-023 - 1978
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#16
Hallo Simon, vielen Dank für Deinen ausführlichen interessanten Bericht.
Gruß Georg

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#17
Hallo Simon,

ich bin aktuell in Kontakt mit meinem Landratsamt bzgl. § 3 Abs. 2 Nr.1 d FZV.

Mein Landratsamt sieht darin auch keine Probleme und teilte mir dies schriftlich mit.

Ein "verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (255 x 130 mm)" wird mir allerdings (noch) nicht genehmigt.

Zitat:Bezüglich der Kennzeichengröße teilen wir Ihnen mit, dass ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (255 x 130 mm) nicht zugeteilt werden kann. Für Fahrzeuge der Klasse L3e (Krafträder) können Kraftradkennzeichen (180/220 x 200 mm) abgestempelt werden.

Wie kommen die von einem Moped aud die Fahrzeugklasse L3e?

Gab es diesbezüglich bei dir ebenfalls Probleme?
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#18
Hier hat´s ja schon erfolgreich funktioniert mit dem verkleinerten zweistelligen Kennzeichen:


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#19
Hat bei mir auch einwandfrei funktioniert ????


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#20
Ist ja sehr interessant, würde ich auch in Betracht ziehen.
Nur: Als was stuft die Versicherung das Moped ein? Als Leichtkraftrad gedrosselt bis 80 km/h (was sozusagen die kleinste Klasse mit großer Tafel sein dürfte). Wie verklickere ich das denen, wenn ich mir die eVB-Nummer für die Zulassungsstelle hole?
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#21
Servus!

@ Bernhardiner,
Also bei mir war es ja so, das der Herr vom Landratsamt von sich aus gleich ein kleines KKR Kennzeichen aufgeschrieben hat.
Die Diskusion ergab sich also bei mir überhaupt nicht.



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#22
@ Massel,

Ich hab erst bei meinem Haus und Hof - Versicherer angerufen (Generali) und der meinte das geht bei ihnen nicht.
Bei der Huk war das absolut kein Problem, die nette Frau am anderen Ende wusste gleich bescheid. Fahrzeug 50ccm und Leisung 2 KW steht in der Police. 
Wenn´s ist kann mir gerne eine PM geschrieben werden, dann kann ich noch Unterlagen zur Vorlage beim Versicherer schicken.

Gruß
Simon
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#23
@Flaschbier,
wieso hat man dir zwei Klebeplaketten in Rechnung gestellt?  Du hast doch nur eine mit Wappen, und auch nur ein Kennzeichen, und keine TÜVPlakette?
Bitte rechts am Lenker Drehgriff betätigen um die Landschaft schneller zu machen!
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#24
Irgendwie wundert es mich dass sowas geht! Gilt dieses kleine versicherungskennzeichen nicht auch als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal für die höchst bzw. Mindestgeschwindigkeit...Autobahn.... mind. 60 km/h und so...
Gruß Harry
www.die-kleinkraftrad-ig.de

Suche GS und KS 125 Teile
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#25
@Simon:

Das wäre super, wenn du mir was schicken könntest. Ich werde morgen mal anrufen, brauche ja schließlich
erstmal eine eVB-Nummer.

Gruß
Marius
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#26
Roflmao Das mit den zwei Klebeplaketten hab ich noch gar nicht gesehen...
Vielleicht ist das standardmäßig so im System  Frage

Das mit der Unterscheidung weiß ich nicht. Ich weiß nur das es früher nicht unüblich war zum Beispiel Beamtenfahrzeuge auf diese Weise zu versichern um das Jährliche Anmelden zu umgehen.

@ Marius,
PM ist unterwegs!

Gruß
Simon
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Wenn DAS die Lösung ist, will ich mein Problem zurück........ Biggrin
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#27
Sicherlich unauffälliger bzw. hilfreich Kontrollen auf Verdacht zu umgehen wenns Moped mal "gut eingestellt ist" und jenseits der 60 läuft  Whistle
"I am not rich, so I cannot afford to buy cheap"
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#28
(07.03.2018, 22:25)suzuki-gs link schrieb: Sicherlich unauffälliger bzw. hilfreich Kontrollen auf Verdacht zu umgehen wenns Moped mal "gut eingestellt ist" und jenseits der 60 läuft  Whistle

Dank der fehlenden TÜV Plakette kannst Du eher davon ausgehen, dass Du bei jeder Kontrolle und jeder Zivilstreife dumm auffällst ...
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Man kann nicht alles sammeln, aber man kann es wenigstens versuchen ...
Meine Seite: http://www.moped-museum.de/
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#29
(07.03.2018, 15:31)Die Kleinkraftrad IG link schrieb: Irgendwie wundert es mich dass sowas geht! Gilt dieses kleine versicherungskennzeichen nicht auch als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal für die höchst bzw. Mindestgeschwindigkeit...Autobahn.... mind. 60 km/h und so...
Gruß Harry

Dann müßten ja alle Fahrzeuge mit einer bbH von weniger als 60 km/h ein Versicherungskennzeichen haben, also auch Schlepper, Zugmaschinen etc.

Daß es geht ist gar nicht verwunderlich, müssen doch alle Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden, Ausnahmen wie in der FZV oder vorher StVZO beschrieben, bedeutet somit, nicht alle Fzg müssen zugelassen werden, können aber.

Ggf. hier nachlesen, §3 ist zielführend:https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2...00011.html

Gruß Horst
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

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#30
Wie groß sind denn die Kennzeichen, die ihr da habt? 240x130? Und warum ist euch das lieber als das 180x200?
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