11.02.2019, 20:05
Ich nehme mal an, Elias seine Frage hat sich mittlerweile beantwortet und ich hoffe die Totengräberrei gilt nicht auch bei Sammelthreads
Eine Frage: Dürften die mir die Original-ABE bei Ausstellung eines Briefes (also neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil II) entwerten?
Ja/Nein? Und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das ?
Habe bisher nichts finden können in den weiten des Internets.
Grüße und Danke,
Pascal
Eine Frage: Dürften die mir die Original-ABE bei Ausstellung eines Briefes (also neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil II) entwerten?
Ja/Nein? Und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das ?
Habe bisher nichts finden können in den weiten des Internets.
Grüße und Danke,
Pascal