08.03.2018, 16:47
(07.03.2018, 15:31)Die Kleinkraftrad IG link schrieb: Irgendwie wundert es mich dass sowas geht! Gilt dieses kleine versicherungskennzeichen nicht auch als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal für die höchst bzw. Mindestgeschwindigkeit...Autobahn.... mind. 60 km/h und so...
Gruß Harry
Dann müßten ja alle Fahrzeuge mit einer bbH von weniger als 60 km/h ein Versicherungskennzeichen haben, also auch Schlepper, Zugmaschinen etc.
Daß es geht ist gar nicht verwunderlich, müssen doch alle Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden, Ausnahmen wie in der FZV oder vorher StVZO beschrieben, bedeutet somit, nicht alle Fzg müssen zugelassen werden, können aber.
Ggf. hier nachlesen, §3 ist zielführend:https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2...00011.html
Gruß Horst
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.