08.08.2016, 21:47
(08.08.2016, 17:39)hilgoli link schrieb:meine RD 125 ist beim Austragen der Drossel auch falsch als Krad o.Lb eingestuft worden. Auch meine 125 Benelli hat diese Einstufung
Ich lasse mir das Wunschkennzeichen aber immer schon vorher und im Wunschformat drucken. Die wurden bisher immer bei der Zulassung ohne Fragen gestempelt...
die Krad Einstufung kostet mich aber jetzt jedes Jahr 9 Euro für die Yamaha da kein Leichtkraftrad.
Für die Benelli will das FA keine Steuer. Warum wissen die selbst nichtb
Servus, ich vermute stark: Die RD 125 hat ungedrosselt mehr als 15 PS, denke mal 21 oder?
Und somit gilt sie nicht als LKR die dürfen ja nur max.15 PS u.125 Kubik haben.
Vermutlich hat Deine Benelli max.15 PS? Daher steuerfrei?
Allerdings war ich auch der Meinung daß alles bis 125 ccmm pauschal von der KFZ Steuer befreif wäre!