26.12.2013, 12:35
Moin Moin !
Hätte ich nicht besser schreiben können ! Ich predige schon seit zig Jahren ,dass ein 2-Takter nach längerer Standzeit immer eine überholte KW braucht und ärgere mich immer ,dass gewissenlose Händler oder Verkäufer schreiben "Motor dreht" oder "läuft".
Die KW kann man immer überholen (lassen) , den durch eine defekte KW geschrotteten Kolben nicht. Der muss dann in den meisten Fällen durch ein Nachbauteil fragwürdiger Qualität ersetzt werden.
Ach ja : "längere Standzeit" : Da kann schon ein halbes Jahr reichen !
In den alten Betriebsanleitungen stand immer drin ,dass bei Ausserbetriebnahme (z.B. für die Winterzeit ! ) der Vergaser abzubauen ist und dann das Kurbelgehäuse mit Konservierungsöl Desolite K zu füllen ist. Anschliessend sollte die KW einige Male mit Hand durchgedreht werden ,um das Pleuellager zuverlässig zu schmieren. Anschliessend ist der Motor bis zur Wiederinbetriebnahme auf keinen Fall mehr anzulassen !
Das hat natürlich bei den sogenannten "Scheunenfunden" niemand gemacht oder es kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden ,daher ist grundsätzlich die KW zu überholen.
MfG Volker
Hätte ich nicht besser schreiben können ! Ich predige schon seit zig Jahren ,dass ein 2-Takter nach längerer Standzeit immer eine überholte KW braucht und ärgere mich immer ,dass gewissenlose Händler oder Verkäufer schreiben "Motor dreht" oder "läuft".
Die KW kann man immer überholen (lassen) , den durch eine defekte KW geschrotteten Kolben nicht. Der muss dann in den meisten Fällen durch ein Nachbauteil fragwürdiger Qualität ersetzt werden.
Ach ja : "längere Standzeit" : Da kann schon ein halbes Jahr reichen !
In den alten Betriebsanleitungen stand immer drin ,dass bei Ausserbetriebnahme (z.B. für die Winterzeit ! ) der Vergaser abzubauen ist und dann das Kurbelgehäuse mit Konservierungsöl Desolite K zu füllen ist. Anschliessend sollte die KW einige Male mit Hand durchgedreht werden ,um das Pleuellager zuverlässig zu schmieren. Anschliessend ist der Motor bis zur Wiederinbetriebnahme auf keinen Fall mehr anzulassen !
Das hat natürlich bei den sogenannten "Scheunenfunden" niemand gemacht oder es kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden ,daher ist grundsätzlich die KW zu überholen.
MfG Volker